Konferenz der Mentor(inn)en und Ausbildungsleiter(inn)en für Pastoralreferent(inn)en 
in den Diözesen Deutschlands

Die Konferenz der Mentor:innen und Ausbildungsleiter:innen für Pastoralreferent:innen in den Diözesen Deutschlands ist von der Deutschen Bischofskonferenz als offizielle Konferenz für die Ausbildung von Pastoralreferent:innen anerkannt. Sie besteht aus ca. 50 Personen, die in den verschiedenen (Erz-)Diözesen für die Ausbildung und geistliche Begleitung dieser Berufsgruppe zuständig sind.
Die Konferenz dient dem Austausch von Ausbildungskonzepten, der Weiterentwicklung von pastoralen Kompetenzen, der Fortbildung der Verantwortlichen und dem Kontakt mit Gremien der Deutschen Bischofskonferenz, der Regentenkonferenz, dem katholisch-theologischen Fakultätentag, sowie der Arbeitsgemeinschaft für Pastoralreferent:innen (AGPR), der Arbeitsgemeinschaft der Theologiestudierenden (AGT) und der Intitiative für am Beruf Pastoralreferent:in Interessierte (IPRI). Weiterhin pflegt sie die Beziehungen zu den Konferenzen von Ausbildungsverantwortlichen anderer kirchlicher Berufe und zu denen des benachbarten Auslands, besonders von Österreich (ASTÖ) und der Schweiz.

Wichtigste Zusammenkunft der Konferenz der Mentor:innen und Ausbildungsleiter:innen für Pastoralreferent:innen in den Diözesen Deutschlands ist die jährliche Jahrestagung im September, die jeweils in einer anderen Diözese stattfindet. Der fünfköpfige Vorstand bereitet dieses Treffen vor und führt die Geschäfte während des Jahres. Drei Teilkonferenzen (Nord-West-Ost, Süd-West, Bayern) vernetzen die Arbeit auf regionaler Ebene.

Im Rahmen der Kommission IV (Kommission für geistliche Berufe und kirchliche Dienste) der DBK ist Weihbischof Robert Brahm, Trier, für diese Konferenz zuständig.

Was sind Pastoralreferent:innen?

Pastoralreferent:innen – ein Beruf in fünf Video-Portraits

Zum 50-jährigen Jubiläum des Berufes Pastoralreferent:in hat die Diözese Rottenburg-Stuttgart ein Filmprojekt gestartet.
Statt einer Festschrift haben Kolleg:innen einen Film produziert.
Entstanden sind ein kurzer Trailer (1 min. 50), fünf Portraits in Kurzfilmen (jeweils ca. 2 Min. 30) und eine Langversion (20 Min.).

Abzurufen sind die realistischen, berührenden, positiven, selbstbewussten und auch kirchenkritischen Berufsportraits unter

Der Link führt zur gesamten Playliste.
Die Rechte liegen bei der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Hauptabteilung Personal.

Die Langversion der Portraits kann direkt hier angeschaut werden:

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Mehr Informationen

Warum sind Pastoralreferenten für die Kirche so wichtig, Herr Beer?

Der Bundesvorstand seit September 2023

Heiko Dörr

Limburg
(Kasse, Homepage, Adressverwaltung,
Buko Orga)

Dagmar Huber-Reissler

Augsburg
(Fortbildungen,
Vernetzung mit der Buko Studienteil-Gruppe)

Mareile Mevihsen

Aachen
(Vernetzungen,
Liturgien Buko, Qualitätssicherung K IV)

Kim Laura Reicherter

Augsburg
(Vernetzungen)

Stephan Schilling

Fulda
(Vorsitzender / Sprecher,
Kontakt zur K IV, Fortbildungen,
Buko Konferenzteil)

Christoph Schulte

Münster
(Vernetzung)

Kontakte zu Ausbildungsverantwortlichen

Sie wollen Pastoralreferent:in werden?

Auf den Unterseiten finden Sie entsprechende Links zu den Ausbildungsverantwortlichen der Diözesen.

  • Paderborn

    Paderborn

    Allgemeines

    Stand: 

    19.01.2024

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Seit Herbst 2019 bilden wir in unserem Erzbistum Pastoralreferentinnen und -refenten aus. Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Möglichkeiten der vernetzten und doch berufsgruppenspezifischen Ausbildung interessieren!

    Anzahl der zu Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    14

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im (Erz-) Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    • Magister Theologiae
    • Lehramt katholische Religionslehre an Gymnasien und Gesamtschulen (MA ed.) + Ergänzungsprüfungen
    • idealerweise zweijährige Teilnahme am Bewerberkreis

    Bewerbungsfrist:

    15.05. jeden Jahres für den Bewerberkreis;
    Frist im Frühjahr jeden Jahres für die Berufseinführung

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    wir stellen nur eine bestimmte Anzahl ein (Anzahl 4 pro Jahr)

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen?

    Ja

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    aktives Studium der Katholischen Theologie

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein? 

    2 Jahre

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell? 

    10 Mitglieder

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    ja

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    nein

    Was bieten wir?

    Individuelle Ausbildungsbegleitung, Praktikumsvermittlung, Geistliche Begleitung, spirituelle Angebote, Vernetzung,
    Kennenlernen des Bistums

    Was fordern wir?

    Aktive Teilnahme, Wunsch nach persönlicher und fachlicher Weiterentwicklung

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    Zwei Jahre in zwei unterschiedlichen Feldern: davon mindestens ein Jahr in einem pastoralen Raum, zweite Möglichkeit: Kategorie

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen? 

    ja

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?  

    vier

    Gehalt während der Assistenzzeit? 

    EG 11

    Was bieten wir?

    Individuelle Ausbildungsbegleitung, grundlegende Qualifizierungsmöglichkeiten über Studientage, Supervision, Kennenlernen der Vielfalt der Erzbistums Paderborn, qualifizierte Anleitung und Begleitung durch einen Mentor/ eine Mentorin im jeweiligen Einsatzfeld

    Was fordern wir?

    Bereitschaft zum Lernen, Teilnahme an den berufsbegleitenden Veranstaltungen, Eigeninitiative am Einsatzort, Prüfungsleistungen (schriftliche Hausarbeit/praktische Prüfung und Abschlusskolloquium)

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit? 

    Sozialraum im Pastoralen Raum (Einsatz in den Feldern Theologische Bildung und/oder Leitung pastorales Netzwerk) oder Einrichtung im Pastoralen Raum (Krankenhaus, Reha, JVA, Schule)

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen?

    Ja, Abgrenzung der Arbeitsbereiche durch Modulbeschreibungen für Gemeindereferent*innen und speziellen Modulen für Pastoralreferent*innen, da beide Berufsgruppen Seelsorger*innen sind gibt es natürlich auch Überschneidungen. Im Bereich der Klinikseelsorge keine Unterschiede.

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

     Keine Angabe

    Hier finden Sie weitere Informationen 

    (Link zur eigenen Homepage):

  • Würzburg

    Würzburg

    Allgemeines

    Stand: 

    Januar 2024

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Sie interessieren sich für das Bistum Würzburg und einen pastoralen Beruf bei uns? – Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!

    Anzahl der zur Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    144 (inkl. Pastoralassistent*innen)

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    Praktikum in den Bereichen Schule, Pastoraler Raum und Gesellschaft & Welt, Kompetenzerwerb u.a. in den Bereichen Kommunikation und Führen & Leiten, Stimmbildung, spirituelle Kompetenzen, Erfahrungen mit geistlichen Intensivzeiten (Exerzitien)

    Bewerbungsfrist:

    Januar des Jahres des Ausbildungsbeginns

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein.

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen?

    Ja, nach Sondierungsgespräch.

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    Kommunikationsfähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Lern- und Entwicklungsbereitschaft, Empathiefähigkeit, physische und psychische Stabilität

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?  

    2 Jahre

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    5 Personen

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    Ja, sehr gern.

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    nein

    Was bieten wir?

    Eigene Räume für Treffen und Veranstaltungen in unmittelbarer Nähe zur Theologischen Fakultät, vielfältige Möglichkeiten Einblicke zu gewinnen und sich auszuprobieren, regelmäßiges Feedback, individuelle und flexible Begleitung, geistliche Angebote, Unterstützung bei der Praktikumsauswahl und -durchführung, regelmäßige Kontakte mit und Vernetzungen ins Bistum und in die Berufsgruppe hinein 

    Was fordern wir?

    Wir wünschen uns Offenheit für Neues, die Bereitschaft sich einzubringen und weiter zu entwickeln, Innovationsfreude und Kreativität

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    3 Jahre

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen? 

    ja

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?
    keine Höchstgrenze

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    EG 12

    Was bieten wir?

    eine fundierte und vielfältige Ausbildung, die nicht nur für den innerkirchlichen Bereich was bringt

    Was fordern wir

    Flexibilität und die Bereitschaft, sich auf das Thema Pastoral in seinen vielfältigen Facetten einzulassen

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit

    aktuell 50 % im Territorium, 50 % in kategorialen Feldern

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen:im Einsatz

    keine Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:
    vielfältige Weiterbildungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten (z.B. Gemeindeberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Klinikseelsorgeausbildung, Ausbildung in geistlicher Begleitung bzw. zum/zur ExerzitienleiterIn,  Führungskräfteakademie, …)

    Hier finden Sie weitere Informationen  

    (Link zur eigenen Homepage):

    und 

  • Magdeburg

    Magdeburg

    Im Bistum Magdeburg werden zur Zeit keine PastoralreferentInnen ausgebildet.

  • Trier

    Trier

  • Regensburg

    Regensburg

    Allgemeines

    Stand:

    2021

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Herzliche willkommen in der Abteilung Pastorale Dienste. Wir freuen uns, dass Sie sich für einen pastoralen Beruf interessieren. Gerne und jederzeit sind wir bereit, Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Diözese bzw. unsere Abteilung vorzustellen.

    Anzahl der zur Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    131 Personen

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    Nachweis über folgende Praktika: Sozial-/ Jugendpraktikum; Schul- und Gemeindepraktikum

    Bewerbungsfrist:

    28. Februar

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein.

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen? 

    Ja

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    Bewerbungsschreiben und Bewerbungsgespräch im 6. Semester

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?  

    Vier Semester (7.-10. Studiensemester)

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    12 Personen 

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    Ja, sofern Sie an den jeweiligen Veranstaltungen teilnehmen können.

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    Dies ist im Einzelgespräch zu klären

    Was bieten wir?

    Bezuschussung Praktika und Exerzitien

    Was fordern wir?

    Teilnahme an Exerzitien; Praktika

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    3 Jahre

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Kooperative Ausbildung in allen drei Jahren, jedoch finden ebenfalls berufs-spezifische Einzelseminartage statt

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich

    Keine Beschränkungen

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    EG 12

    Was bieten wir?

    gute Begleitung während der Ausbildungsphase; individuelle Förderung

    Was fordern wir?

    Verpflichtende Gemeinde- und Schulbesuche; Bereitschaft zur Eigenreflexion; Teamfähigkeit; theologische und soziale Kompetenz

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13  

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Territorialer wie auch kategorialer Einsatz möglich

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen:

    ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    Charismenorientierter Personaleinsatz und dementsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

    Hier finden Sie weitere Informationen  

    (Link zur eigenen Homepage):

  • Passau

    Passau

  • München-Freising

    München-Freising

    Allgemeines

    Stand:

    1/2024

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Die Erzdiözese München und Freising ist mit rund 16.000 Mitarbeiter/innen einer der größten und vielseitigsten Arbeitgeber in Oberbayern. Wir bieten pro Jahr mehr als 1.000 Jobs und berufliche Chancen in den Feldern: Kirchenmusik, Pädagogik, Forstwirtschaft, Schule, IT, Verwaltung, Bau und Kunst, Immobilien, Seelsorge, Hauswirtschaft. Entdecken auch Sie Ihren Beruf in der Kirche, insbesondere den pastoralen Dienst in unserem Bistum. Unsere Stärken als Arbeitgeberin sind innovative Berufsfelder, Familienfreundlichkeit und ein großes Weiterbildungsangebot. Nähere Informationen finden Sie unter www.erzbistum-muenchen.de/berufundberufung.

    Anzahl der zu Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    ca. 340

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im (Erz-) Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu bewerben:

    Es gibt unterschiedliche Zugangswege, die unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten. Der ursprüngliche, traditionelle Weg ist der über die studienbegleitende Ausbildung während des Magisterstudiums. Als zweite Möglichkeit bieten wir den Weg des sogenannten Quereinstiegs an. Voraussetzung ist hierbei das bereits abgeschlossene Vollstudium der katholischen Theologie und die Teilnahme an einem Verfahren zur Eignungsfeststellung (Potentialanalyse). Der traditionelle Weg sowie der des Quereinstiegs sind Voraussetzung, um in die Berufseinführung aufgenommen werden zu können.

    Bewerbungsfrist:

    Grundsätzlich gilt, je früher die Kontaktaufnahme mit der Ausbildungsleitung, desto effektiver lässt sich planen. Beim traditionellen Weg findet das Bewerbungsgespräch für die Zulassung zur Berufseinführung im Winter oder im Frühjahr statt. Die Berufseinführung startet immer zum 1. September. Im Verfahren des Quereinstiegs muss die Potentialanalyse im Frühjahr abgeschlossen sein, damit man zum 1. September in die Berufseinführung aufgenommen werden könnte.

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen?

    Ja

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    • Informationsgespräch mit der Ausbildungsleitung
    • Teilnahme an den Einführungstagen von Ausbildungsleitung und Mentorat
    • Einreichen der vollständigen Anmeldeunterlagen
    • Schriftliche Zusage der Aufnahme in den Bewerber*innenkreis durch die Ausbildungsleitung

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

    Mindestens 2 Jahre

    Gibt es Vorgaben bezüglich des Studienortes:

    Nein

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

     27 (+26 in Berufseinführung und Quereinstieg)

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises:

    Ja  

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?  

    Ja

    Was bieten wir?

    • ein eigenes Ausbildungszentrum mit Kapelle, Meditationsraum, Präsenzbibliothek, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen sowie einer Küche (Stüberl)
    • Ausbildungsleitung und Mentorat haben ihre Büroräume im Haus, sind präsent und „auf kurzem Weg“ erreich- bzw. ansprechbar.
    • eine qualitativ hohe Ausbildung und Persönlichkeitsförderung
    • regelmäßige, persönliche Begleitung durch die Ausbildungsleitung, das Mentorat und eine lebendige Hausgemeinschaft
    • Gebetsgemeinschaft z. B. in wöchentlichen Gottesdiensten und Meditationsangeboten
    • lebendige Hausgemeinschaft, gefördert durch gemeinsame Pausen im Stüberl oder durch das Organisieren von Hausveranstaltungen
    • (Schweige-)Exerzitien und Besinnungstage ohne finanzielle Eigenbeteiligung
    • kostenlos zwei Semester Unterricht in Sprecherziehung und Stimmbildung, freiwillig über einen längeren Zeitraum
    • Praxisbezogene, freiwillige und kostenlose Angebote für Kommunikation, Moderation, Predigt oder Liturgie
    • Drei vergütete Pflicht-Praktika in den Bereichen der territorialen wie kategorialen Seelsorge, zusätzliche (vergütete) Praktika möglich

    Was fordern wir?

    • persönliches Engagement
    • die Bereitschaft, sich auf Herausforderungen einzulassen
    • Offenheit für verschiedene Glaubensbiografien und spirituelle Orientierungen

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    3 Jahre

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Ja

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?

    7 Personen

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    EG 12, TVÖD

    Was bieten wir?

    • Einsatzstellen mit qualifizierten Anleiter*innen für Gemeindearbeit und Religionsunterricht
    • regelmäßige praxisnahe Einheiten zur Aus- und Weiterbildung (einzelne Tage wie Wochen)
    • berufsgruppenverbindende Ausbildung

    Was fordern wir?

    • einen Studienabschluss mit Notendurchschnitt 2,5 oder besser
    • Personale, soziale, theologisch-spirituelle und pastoral-praktische Kompetenz gemäß dem diözesanen Kompetenzkanon auf mindestens durchschnittlichem Niveau ausgeprägt
    • persönliches Engagement
    • die Bereitschaft, sich auf Herausforderungen einzulassen

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13/ 3 und dann aufsteigende Stufenlaufzeit

    Stellen mit besonderem Profil auch mit EG 14 und EG 15

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Schwerpunkte der Tätigkeit von Pastoralreferenten/innen gemäß Dienstordnung sind:

    1. die Übernahme von Aufgaben, die eine theologische Kompetenz, jedoch nicht die Weihe erfordern;
    2. der Dienst an der Evangelisierung von Kirche und Gesellschaft;
    3. die geistliche Begleitung von Einzelnen, Gruppen, Paaren und Familien;
    4. die eigenverantwortliche Übernahme ihrer seelsorglichen Aufgabenbereiche sowie ggf. übertragener (Teil)Leitungsaufgaben unter der Leitung des/der Vorgesetzten.

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen?

    Ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    Grundsätzlich steht es jeder/m Pastoralreferent/in frei, sich auf ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Spezialisierungen sind in allen Seelsorgebereichen möglich: Grunddienst; Senioren-, Jugend-, Kranken-, Hochschul-, Familien-, City-, Kunst-, Tourismus- und Schulpastoral; Gefängnis-, Wohnungslosen-, Betriebs-, Gehörlosen-, Blinden- und Notfallseelsorge; Glaubensorientierung sowie Pastoral für Menschen mit Behinderung. Weiter- und Fortbildungen zu den einzelnen Spezialisierungen werden angeboten.

    Hier finden Sie weitere Informationen  

    (Link zur eigenen Homepage):

  • Rottenburg-Stuttgart

    Rottenburg-Stuttgart

  • Köln

    Köln

  • Hamburg

    Hamburg

    Kontakt:

    Erzbistum Hamburg
    Erzbischöfliches Generalvikariat

    Abteilung Personal
    Referatsleitung Personalentwicklung
    Am Mariendom 4
    20099 Hamburg

    0 40 – 24 87 73 46
    0 15 73 – 248 78 16

    E-Mail: katja.schmitt@erzbistum-hamburg.de

    Besucheradresse:

    St. Birgitta-Haus
    Schmilinskystr. 80
    20099 Hamburg

  • Görlitz

    Görlitz

    Im Bistum Görlitz werden zur Zeit keine PastoralreferentInnen ausgebildet.

  • Fulda

    Fulda

  • Essen

    Essen

  • Erfurt / Meiningen

    Erfurt / Meiningen

    Im Bistum Erfurt / Meiningen werden zur Zeit keine PastoralreferentInnen ausgebildet.

  • Eichstätt

    Eichstätt

  • Dresden / Meißen

    Dresden / Meißen

    Im Bistum Dresden / Meißen werden zur Zeit keine PastoralreferentInnen ausgebildet.

  • Berlin

    Berlin

  • Aachen

    Aachen

  • Limburg

    Limburg

    Allgemeines

    Stand: 

    16.01.2024

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Das Bistum Limburg hat Interesse an dynamischen, innovativen und theologisch fundierten Menschen, die in der Pastoral arbeiten wollen. Sind Sie so jemand? Dann freuen wir uns auf ein Kennenlernen! Wir bieten vielfältige Aufgabengebiete, eine kurze Ausbildungszeit, ein gutes Ausbildungsklima und sind familienfreundlich.

    Anzahl der zur Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    183 Personen

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    Mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft (mit Absolvierung der verbindlichen Elemente) im Bewerberkreis vor Start des Bewerbungsverfahrens.

    Bewerbungsfrist:

    15. Dezember des Vorjahres

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen? 

    Ja (wenn trotzdem eine Bewerberkreiszeit absolviert wird)

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    • Gespräch mit dem Ausbildungsreferenten
    • Tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto
    • Auszug aus dem Taufbuch

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

    Mindestens ein Jahr vor dem Start ins Bewerbungsverfahren – das sind letztlich effektiv knapp zwei Jahre.

    Gibt es Vorgaben bezüglich des Studienortes?

    Der Studienort ist frei wählbar. Die verbindlichen Elemente des Bewerbungskreises sind dabei im Blick zu behalten.

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    25 Personen

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    ja

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    Die Kosten der Veranstaltungen des Bewerberkreises werden (bis auf einen kleinen Selbstkostenanteil) vom Bistum übernommen, außerdem gibt es eine Praktikumsvergütung und zwei Büchergutscheine zu je 100 € für theologische Fachliteratur.

    Was bieten wir?

    • Lernbegleitung im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
    • geistliche Ausbildung
    • Kompetenzenerwerb, die in verschiedensten Lebensbereichen hilfreich sein können.

    Was fordern wir?

    • Praktika: Pastoral- und Wahl/Schulpraktikum
    • Ehrenamtliches Engagement
    • Teilnahme an Veranstaltungen und Ausbildungsmodulen in der 1. Phase

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    2 Jahre (bei einem Stellenumfang von 66%: 3 Jahre)

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    ja – so viel wie möglich gibt es gemeinsame Ausbildungsmodule

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?

    Es gibt keine Höchstzahl an Plätzen – alle, die geeignet sind, werden eingestellt.

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    2/3 von EG 11 TVÖD

    Was bieten wir?

    • eine Kompetenz- und Haltungsbasierte Ausbildung
    • eine Persönlichkeitsorientierung
    • eine individuelle Lernbegleitung

    Was fordern wir?

    • Arbeit an den eigenen Kompetenzen und Haltungen
    • Engagement
    • Prüfungen im Bereich Schule (Lehrprobe), Liturgie und Wortverkündigung, Hausarbeit und II. Dienstprüfung

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 14 TVÖD

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Gemeindepastoral

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und

    Pastoralreferent*innen:ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    ja, durch Fortbildungen, Stellen in der Kategorialseelsorge oder durch Leitungsstellen (zum Beispiel im Bereich der Jugendkirchen u.ä.)

    Hier finden Sie weitere Informationen 

    (Link zur eigenen Homepage):

    Hier auch zu finden das Ausbildungskonzept…

  • Hildesheim

    Hildesheim

    Allgemeines

    Stand:

    22.02.2021

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Das Bistum Hildesheim hat Raum und gibt Raum: Raum für Sehnsucht und Entdeckungen, Raum für Chancen und Wunder, Raum für Vielfalt und Relevanz, Raum für Schönheit und Kreativität. Wir glauben, dass Kirche überall dort sein muss, wo Menschen sind. Gemeinsam gehen wir mit unseren Lebens- und Alltagsfragen auf die Suche nach Gott und dem Mehr im Leben. Dafür brauchen wir Persönlichkeiten, die sich an verschiedenen Orten des Lebens den Herausforderungen stellen und sich für andere einsetzen.  Für Jung oder Alt, in der Stadt oder auf dem Land. Für Menschen im Umbruch oder auf der Suche, in Not oder in Armut. Für Einzelgänger, Familien oder Gemeinschaftssuchende; für Zweifler oder Beweger, für Motivierte oder Kraftlose, für Menschen mit Visionen oder Ängsten, für Mitschwimmer, Haltsuchende oder Engagierte. Kirchliche Berufe bieten auf besondere Weise die Möglichkeit dies professionell und aus dem christlichen Glauben heraus zu tun. Mit Ihren Talenten, Fähigkeiten und Träumen können Sie in einem kirchlichen Beruf Wichtiges bewirken und Beruf und Berufung in Einklang bringen.

    Anzahl der zu Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    53 und 5 Pastoralassistent*innen

    Rund um die Bewerbung

    Bewerbungsfrist:

    31.01. des Jahres

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen?

    Ja, wir freuen uns über Bewerber*innen aus anderen Bistümern

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind:

    – Teilnahme am Bewerber*innentag des Bistums mit positiver Einschätzung durch das Ausbildungsteam

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

    die Teilnahme am BWK ist keine Voraussetzung für eine spätere Anstellung als Pastoralassistent*in

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    3 Personen

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    Ja

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?  

    es gibt eine Möglichkeit nach Einzelfallprüfung

    Was bieten wir?  

    • Praktika
    • geistliche Begleitung
    • Kontakttreffen

    Was fordern wir?

    Freude am Studium

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit:

    in der Regel 3 Jahre, schon vorhandene Kompetenzen können angerechnet werden

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Wir haben eine vernetzte Ausbildung mit Priesteramtskandidaten, Gemeindeassistent*innen und Diakonatsbewerbern. Es gibt gemeinsame Ausbildungsinhalte und Veranstaltungen, aber auch berufsgruppenspezifische Inhalte.

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?

    5

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    TVL 12

    Was bieten wir?

    • Vielfalt
    • Selbstständigkeit
    • einen innovativen Raum, in dem theologische Kompetenzen eingespielt werden können
    • Vernetzung
    • die Entwicklung eines Berufsgruppenprofils
    • Raum für die jeweilige Persönlichkeit

    Was fordern wir?

    • Selbstständigkeit
    • theologische Kompetenzen
    • psychische Gesundheit

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?  

    TVL 13

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Kategorie oder Dekanat

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen?

    Ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    je nach Erfordernis

    Hier finden Sie weitere Informationen 

    (Link zur eigenen Homepage)

  • Bamberg

    Bamberg

    Allgemeines

    Stand:

    30.04.2021

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Die pastoralen Berufe in unserer Erzdiözese sind so vielseitig, wie die Menschen, für die wir arbeiten. Ob Jugendliche, Senioren, Familien, Alleinstehende, Trauernde, Benachteiligte oder kranke Menschen: ihnen allen stehen wir mit Begleitung, Hoffnung und Trost zur Seite.
    Wir schaffen Räume, in denen Menschen Gott entdecken können und setzen uns aktiv für ein lebenswertes Leben in dieser Welt ein.
    Wir freuen uns, wenn Sie sich für unser Erzbistum interessieren!

    Anzahl der zu Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    ca. 150

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im (Erz-) Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu bewerben:

    • Ihre Begeisterungsfähigkeit, Kreativität, Empathie und Glaubwürdigke
    • Lust auf Nachdenken über Gott und die Welt und Hauptamtlich in der Kirche Verantwortung zu übernehmen
    • Kommunikationsfähigkeit
    • Abitur, Magisterstudium der Theologie
    • Teilnahme an der Bamberger Studienbegleitung durch das Theologische Mentorat

    Bewerbungsfrist:

    15.Oktober des Vorjahres zum Ausbildungsbeginn des Folgejahres am 1. September

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen?

    Ja

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    das sog. Kontaktgespräch mit der Leiterin des Theologischen Mentorats

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

    2 Jahre

    Gibt es Vorgaben bezüglich des Studienortes:

    Studienort frei wählbar (wenn gewährleistet ist, das der/die Student*in an den Veranstaltungen der Studienbegleitung teilnehmen kann)

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?  

    ca. 20

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?  

    Ja

    Was bieten wir?

    • Persönlichkeitsbildung
    • berufliche Orientierung
    • Begleitung im Leben und Glauben

    Was fordern wir?

    • Kommunikationsbereitschaft
    • Offenheit
    • Kreativität

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    3 Jahre

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Ja

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?  

    nicht festgelegt

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    EG 12

    Was bieten wir?

    • Persönlichkeitsentwicklung
    • berufliche Kompetenz
    • spirituelle Entwicklung
    • einen herausfordernden und erfüllenden Beruf

    Was fordern wir?

    sich auf die Ausbildung einzulassen mit Engagement und Ideenreichtum

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    kategorialer, territorialer Einsatz sowie Stellen auf Diözesanebene

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen:

    Ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    Ja! In unterschiedlichsten Feldern entsprechend dem je eigenen Charisma und den Bedürfnissen der Erzdiözese

    Hier finden Sie weitere Informationen 

    (Link zur eigenen Homepage):

  • Freiburg

    Freiburg

    Allgemeines

    Stand:

    Januar 2024

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Die Erzdiözese Freiburg freut sich über Ihr Interesse an einem pastoralen Beruf. Seit über 40 Jahren bilden wir Pastoralreferentinnen und –referenten aus und verfügen über ein starkes Netzwerk, um die Zukunft der Kirche mitzugestalten.

    Anzahl der zurzeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    ca. 260

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen, um sich bei uns im (Erz-) Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin/zum Pastoralreferenten zu bewerben:

    Neben einem abgeschlossenen Studium der Theologie (Magister theologiae, Abschluss des Polyvalenten Zwei-Hauptfach Bachelorstudiengang mit Katholischer Theologie als Hauptfach und dem daran anschließenden Master Education für das Gymnasium o.a.) erwarten wir Praktika in den Bereichen Pastoral und Religionsunterricht an beruflichen Schulen sowie die Teilnahme an geistlichen Angeboten (Exerzitien u.a.).

    Bewerbungsfrist:

    Jedes Jahr Mitte Februar

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen?

    Ja

    I. Phase / Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    Die Aufnahme erfolgt nach Gesprächen mit der Ausbildungsleitung der Studienbegleitung. In der Regel sollte für die Aufnahme bereits ein Praktikum absolviert und die Werkwoche Geistlich Leben Lernen besucht worden sein.

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

    Mindestens ein Jahr vor der Berufseinführung

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    ca. 15 Personen

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    Ja

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    Nein

    Was bieten wir?

    • Individuelle Beratung
    • Praktikumsvermittlung
    • Vor und Nachbereitung der Praktika
    • Stimmbildung
    • vielfältige Mitgestaltungsmöglichkeiten für das Semesterprogramm
    • offenen Austausch

    Was fordern wir?

    Die Bereitschaft zur Selbstreflexion, Neugierde und Lust auf den pastoralen Dienst und Auseinandersetzung mit aktuellen theologischen bzw. kirchenpolitischen Themen.

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    2 Jahre plus Anerkennungsjahr

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Ja, die Berufseinführung ist kooperativ aufgebaut

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?

    keine Begrenzung

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    Während des ersten Jahres des Vorbereitungsdienstes wird ein Entgelt in Höhe von 90% derEntgeltgruppe 12 Stufe 1 gezahlt, im zweiten Jahr 100% von  Entgeltgruppe 12 Stufe 1 gezahlt. Weitere Informationen finden Sie hier (siehe Anlage 2 / Regelung über die Höhe der Entgelte).

    Was bieten wir?

    • Professionelle Vorbereitung in Pastoral, Schule und Seelsorge
    • Ausbildungsschwerpunkte: personale, soziale, spirituelle, methodische und fachliche Grundkompetenzen, Kirchenentwicklung, Ehrenamtsarbeit und die Möglichkeit einer ersten Schwerpunktsetzung durch Wahlmodule

    Was fordern wir?

    • Entwicklungsbereitschaft
    • Reflexions-  und Kritikfähigkeit

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13 bzw. 14 (Informationen finden Sie hier (siehe Anlage 2 / Regelung über die Höhe der Entgelte))

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Sowohl in Pfarreien, auf Dekanats- und Bistumsebene als auch im kategorialen Dienst

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen:

    Ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten u. a. im Bereich Beratung, Supervision, Leiten-Planen-Entwickeln und geistlicher Begleitung

    Hier finden Sie weitere Informationen 

    (Link zur eigenen Homepage):

    Studienbegleitung Freiburg:

  • Augsburg

    Augsburg

    Allgemeines

    Stand: 

    Januar 2024

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    Mitgliedschaft im Interessenten- und Bewerberkreis (ab spätestens 6. Studiensemester) und abgeschlossenes Vollstudium der katholischen Theologie (Mag.theol.).

    Quereinstieg möglich:

    Voraussetzung hierfür ist das bereits abgeschlossene Vollstudium der katholischen Theologie (Mag.theol.). Je nach pastoralpraktischer Vorerfahrungen ist vor Beginn der Berufseinführung ein pastorales Jahr erforderlich.

    Bewerbungsfrist:

    15. Dezember des Vorjahres

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen? 

    Ja

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    3 Jahre

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    EG 12 ABD

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

    EG 13 ABD
    (Stellen mit besonderem Profil auch mit EG 14)

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Kategorialseelsorge und Pfarreiengemeinschaften mit kategorialen Aufgabenfeldern

    Hier finden Sie weitere Informationen  

    (Link zur eigenen Homepage):

    Wenn Sie mehr über den Bewerberkreis und die Ausbildung zum Pastoralreferenten oder zur Pastoralreferentin im Bistum Augsburg erfahren wollen, finden Sie nachfolgend einen ausführlicheren Überblick:

    Ausbildungsleitung Augsburg:

  • Speyer

    Speyer

    Allgemeines

    Stand:

    16.12.2021

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Schön, dass Sie sich für unser Bistum interessieren! Fragen?

    Rufen Sie uns an: 06232 102354, Matthias Zech

    Anzahl der zu Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    101 Personen

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im (Erz-) Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    Studium der Katholischen Theologie, Abschluss Magister Theologiae (früher Diplom), Mitglied im BewerberInnenkreis (auch in anderem Bistum)

    Bewerbungsfrist:

    31.01. jeden Jahres

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen ein.

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen? 

    Ja

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    Beginn Studium, Gespräch mit Ausbildungsleitung, Bewerbung

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

     Ab dem Ende des 2. Semesters, aber individuelle Lösungen sind möglich

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    10 Personen

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    Ja

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    Keine Stipendien, aber für die Mitglieder des BWK entstehen keine Kosten für Veranstaltungen des BewerberInnenkreises und der Geistlichen Begleitung in der Diözese

    Was bieten wir? 

    Individuelle Betreuung, Praktika mit Begleitung, Geistliche Ausbildung, Jahrestreffen mit selbstgewählten Themen, Kontakten zu Bischof und Verantwortlichen der Diözese u.v.a.

    Was fordern wir?

    Teilnahme an verpflichtenden Veranstaltungen, Praktikumsbericht, Mitgestaltung der Treffen, offene Kommunikation

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    2 Jahre bis zum Cura-Examen und der Beauftragung, darin Praktika und Kurse; weitere 3 Jahre bis zur Zweiten Dienstprüfung (also insgesamt 5 Jahre), darin Einsatz in Pfarrei und begleitendes Kursprogramm; Änderung dieser Dauer wird geplant

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Gemeinsame Ausbildungsteile in der Pastoralpraktischen Ausbildung mit PAK und  AnwärterInnen für GR

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?  

    Keine Vorgaben

    Gehalt während der Assistenzzeit?

    Anwärterbezüge für den Öffentlichen Dienst

    Was bieten wir? 

    Fundierte Ausbildung, Betreuung durch MentorInnen

    Was fordern wir?

    Die Bereitschaft, etwas lernen zu wollen; Mitgliedschaft in der Katholischen Kirche, Motivation zur Weitergabe des Glaubens

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?

     s. TVÖD-VKA 13, s. Gehaltstabellen im Netz

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?  

    Nach der Zweiten Dienstprüfung erfolgt der Einsatz je nach Eignung und Stellenangebot in Pfarrei, Kategorialseelsorge, Schule

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen:

    Ja, im Einsatz in bestimmten Schulformen und bei speziellen Stellen

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung:

    Ja, ist möglich und gewünscht, abhängig von aktuellen Stellenangeboten, persönlichen Begabungen, örtlichen Voraussetzungen

    Hier finden Sie weitere Informationen 

    (Link zur eigenen Homepage):

  • Mainz

    Mainz

    Allgemeines

    Stand: 

    Januar 2024

    Begrüßungssatz / Vorstellung des Bistums als Arbeitgeber:

    Wir freuen uns über Ihr Interesse am pastoralen Dienst im Bistum Mainz. Unsere Stärken als Arbeitgeber sind abwechslungsreiche Berufsfelder mit Schwerpunkt in kategorialen Diensten auf verschiedensten Ebenen (zwischen Gemeinde und Dezernatsleitung im Bischöflichen Ordinariat), Familienfreundlichkeit und ein großes Weiterbildungsangebot.

    Anzahl der zur Zeit beschäftigten Pastoralreferent*innen:

    137 Personen

    Rund um die Bewerbung

    Was sind die Voraussetzungen um sich bei uns im (Erz-) Bistum für die Ausbildung zur Pastoralreferentin zum Pastoralreferenten zu Bewerben:

    Magister/Magistra Theologiae oder höherwertiger Abschluss plus studienbegleitender Ausbildung im Info- und Bewerber:innenkreis

    Bewerbungsfrist:

    für den Pastoralkurs ab 1.9. des Jahres: ca. Ende Januar des selben Jahres

    Wie steht es um die Einstellungschancen für den pastoralen Dienst?

    Wir stellen gerne ein

    Sind Fremdbewerbungen (Bewerbungen aus einem anderen Bistum) willkommen? 

    Ja  (Bedingung: Praktikum vorab, Dauer je nach Voraussetzungen des Bewerbers / der Bewerberin)

    I. Phase Studium & Bewerber*innenkreis

    Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bewerber*innenkreis sind?

    • Gespräch mit der Ausbildungsleitung
    • Begonnenes Theologiestudium, Kirchenmitgliedschaft
    • Bereitschaft zum Aufbau einer Beziehung zum Bistum Mainz

    Wie lange sollte man im BWK Mitglied sein?

    In der Regel ca. 3 Jahre, individuelle Vereinbarungen je nach Situation des Bewerbers / der Bewerberin möglich.

    Wie viele Mitglieder hat der BWK aktuell?

    16 Personen

    Können „Bistumsfremde“ dem BWK beitreten?

    Ja

    Gibt es eine Studienförderung vonseiten des Bistums für Mitglieder des Bewerberkreises?

    Ja, in Form der studienbegleitenden Ausbildung. Außerdem können Anträge zur finanziellen Förderung ans PWB gestellt werden.

    Was bieten wir?  

    Vielseitige studienbegleitende Ausbildung, personalisierte Begleitung in der Berufsfindung und –vergewisserung.

    Was fordern wir?

    Teilnahme an Veranstaltungen gemäß Anforderungsprofil für die studienbegleitende Ausbildung (liturgiemusikalisch, spirituell, Rhetorikkurse, Präventionsschulung, Veranstaltungen des IBWK)

    II. Phase / Assistenzzeit

    Dauer der Assistenzzeit?

    1 Jahr als Pastoralassistent:in  im Pastoralkurs plus 2 Jahre im Gemeindedienst = 3 Jahre

    Gibt es gemeinsame Ausbildungsinhalte mit Priesteramtskandidaten und Gemeindeassisten*innen?

    Ja, alles, was sich sinnvoll verbinden lässt in beiden Ausbildungsphasen wird gemeinsam absolviert.

    Wie viele Anstellungen (Plätze in der Assistenzzeit) pro Jahr sind möglich?

    Die Entscheidung zur Anstellung orientiert sich an der Eignung und Qualifizierung und ob die Person zum Bistum passt. Zahlen spielen keine Rolle mehr.

    Gehalt während der Assistenzzeit?  

    1. Ausbildungsjahr: soll angehoben werden auf 90% der EG 12, 

    2.+3. Ausbildungsjahr: EG 12

    Was bieten wir? 

    Wir investieren bewusst in eine intensive Berufseinführungsphase, um ein breites berufliches Profil grundzulegen, einschließlich Leitungskompetenz.  Wenn familiär erforderlich, können Teilzeit-Lösungen gefunden werden. Die Sendung erfolgt bei unbefristeter Übernahme nach Abschluss der Ausbildung.

    Was fordern wir?

    Lernbereitschaft, Team- und Kooperationsfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Mobilität, persönliches geistliches Leben.

    III. Phase / Beruf

    Wie hoch ist das Gehalt (TVÖD) nach der Assistenzzeit?  

    EG 13

    Wo liegt der Schwerpunkt beim Einsatz nach Abschluss der Assistenzzeit?

    Bisher im kategorialen Bereich, nach Bedarfen des Bistums und Interessen der Kolleg:innen. Derzeit gibt es eine Neuausrichtung im Pastoralen Weg, bei dem kategoriale Dienste enger in die neuen Strukturen großer Pfarreien integriert werden sollen.

    Unterscheidung zwischen Gemeindereferent*innen und Pastoralreferent*innen:

    Ja

    Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Ausbildung: 

    Ja, als in-service-Training je nach Einsatzbereich. Bei Interesse des Arbeitgebers 100% gefördert.

    Hier finden Sie weitere Informationen  

    (Link zur eigenen Homepage):

  • Osnabrück

    Osnabrück

    kommt noch

  • Münster

    Münster

    Institut für Diakonat und Pastorale Dienste: 

    Bewerber:innen-Kreis / Interessierten-Kreis: 

    Bistum Münster: 

    Kirchentalente: 

Die Bundeskonferenz

Übersicht über die vergangenen Bundeskonferenzen
Stand: 27.09.2022
2022-09-27 Übersicht über BUKOs seit 199
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